Akkreditierte Inspektionsstelle SIS 010
Wir beaufsichtigen die Betreiber von elektrischen Hoch- und Niederspannungsanlagen, überprüfen die Sicherheit dieser Anlagen und helfen Unfälle und Sachschäden mit Starkstromanlagen zu verhindern.
Fragen und Antworten (FAQ) zur NIV
Unsere Dienstleistungen
- Erteilung der allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen
- Erteilung von eingeschränkten Installationsbewilligungen (Art. 13, 14, 15 NIV)
- Überwachung der Kontrollorgane (Art. 26 NIV), Netzbetreiberinnen und Inhaber von Kontrollbewilligungen (Art. 34 Abs. 1 NIV)
- Überwachung der Inhaber eingeschränkter Installationsbewilligungen (Art. 13, 14, 15 NIV)
- Abnahmen und periodische Kontrollen von Hochspannungsanlagen und -netzen (Leitungen und Transformatorenstationen) sowie von Kraftwerken, Unterwerken und Energieerzeugungsanlagen von öffentlichen und privaten Stromversorgungen nach den Unterlagen der Plangenehmigungen
- Kontrolle und Überwachung von Spezialinstallationen, gemäss Art. 34 Abs. 2 NIV
- Mitarbeit bei Abklärungen von Unfällen und Schadenfällen
- Expertisen für Behörden
Die Kontrollaufgaben erfüllen wir gemäss Elektrizitätsgesetz (EleG) und den entsprechenden Ausführungsverordnungen, wie Starkstromverordnung (StV), Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), Leitungsverordnung (LeV), Schwachstromverordnung (SchwV) etc.
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