Schwachstrominspektorat
Schwachstromanlagen sind elektrische Anlagen, die normalerweise keine Ströme führen, welche Personen gefährden oder Sachbeschädigungen verursachen können. Damit das so bleibt, müssen diese Anlagen gegenüber Starkstromanlagen (Hoch- und Niederspannungsanlagen sowie Bahnanlagen) vor unzulässigen Beeinflussungen geschützt werden.
Unsere Dienstleistungen
Das Schwachstrominspektorat unterstützt Sie bei der Planung von Schwachstromanlagen, wenn es um folgende Fragen geht:
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Welche Vorschriften, Normen usw. sind für Schwachstromanlagen gültig?
- Gesetze, Verordnungen, international harmonisierte Normen der IEC und der Cenelec, Weisungen, Empfehlungen und Erläuterungen usw.
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Welche Schutzmassnahmen müssen getroffen werden, wenn Schwachstrom- und Starkstromanlagen sich nähern, kreuzen oder sogar zusammentreffen? Beispielsweise:
- In einem Hausanschlusskasten
- In gemeinsam benutztem Kabelkanal, Kabelschutzrohr
- In Rohrblöcken, Kanalisation oder Erdreich
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Wann sind Schwachstromanlagen aus Sicherheitsgründen vorlagepflichtig? Beispielsweise:
- Parallelführung über längere Distanzen von Telekommunikations- oder Notrufanlagen zu Hochspannungsleitungen
- Einführung von Telekommunikationsanlagen in HS-Anlagen
- Annäherung an Erdungsanlagen von HS-Anlagen
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Das Schwachstrominspektorat ist neutrale Fachstelle, wenn es um Folgendes geht:
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Interpretation der Gesetze, Verordnungen, Normen und Weisungen
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Expertise bei Schutzmassnahmen an Schwachstromanlagen
Download von Dokumenten
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