Inspektionen

Die Kontrollaufgaben werden gemäss Elektrizitätsgesetz (EleG) und den entsprechenden Ausführungsverordnungen, wie Starkstromverordnung, Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), Leitungsverordnung (LeV), Schwachstromverordnung etc., ausgeführt.

  • Aufsicht und Unterstützung der Kontrollorgane (Art. 26 NIV), Netzbetreiberinnen und Inhaber von Ersatzbewilligungen (Art. 34 Abs. 1 NIV)
  • Überwachung der Inhaber eingeschränkter Installationsbewilligungen (Art. 13, 14, 15 NIV)
  • Abnahme und periodische Kontrollen von Hochspannungsanlagen wie Leitungen und Transformatorenstationen, sowie Kraftwerken, Unterwerken und Energieerzeugungsanlagen von öffentlichen und privaten Stromversorgungen nach den Unterlagen der Plangenehmigungen
  • Kontrolle und Überwachung von Spezialinstallationen gemäss Art. 34 Abs. 2 NIV
  • Entscheidet bei Streitfällen, ob die elektrischen Installationen den Vorschriften entsprechen.
  • Untersucht Unfälle mit Personen oder Sachen, veranlasst Massnahmen und erstellt eine Jahresstatistik
  • Wir sind eine akkreditierte Inspektionsstelle (Typ A) für Kontrollen gemäss NIV und für Inspektionen von elektrischen Hoch- und Niederspannungs-anlagen in Bezug auf Sicherheit und Umweltverträglichkeit (Akkreditierungsnummer SIS 0010) gemäss ISO/IEC 17020

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 06.03.2024