Niederspannungsinstallationen
Aufsicht über Niederspannungsinstallationen
Die Niederspannungs-Installationsverordnung NIV regelt die Arbeiten und Kontrollen an und von Niederspannungs- beziehungsweise Hausinstallationen.
Die Inspektoren des ESTI beaufsichtigen die Kontrollorgane hinsichtlich vorschriftsgemässer Ausführung ihrer Tätigkeiten.
Aufsicht über Spezialinstallationen und Inhaber einer eingeschränkten Installationsbewilligung
Soweit die Durchführung technischer Kontrollen (Art. 32 Abs. 2 NIV) elektrische Installationen wie Spezialinstallationen und elektrische Installationen von Inhabern einer eingeschränkten Installationsbewilligung betrifft, muss die Kontrolle durch akkreditierte Inspektionsstellen vorgenommen werden. Das Inspektorat überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise und prüft diese stichprobenweise auf ihre Richtigkeit.
Das Inspektorat entscheidet in Streitfällen, ob eine elektrische Installation den Vorschriften der NIV entspricht
Download von Dokumenten
Aufsichts- und Kontrollaufgaben
Eingeschränkte Installationsbewilligung
Links