Schwachstromanlagen

Aufsicht über Schwachstromanlagen

Schwachstromanlagen sind elektrische Anlagen, die normalerweise keine Ströme führen, Personen gefährden oder Sachbeschädigungen verursachen können. Damit das so bleibt, müssen diese Anlagen gegenüber Starkstromanlagen (Hoch- und Niederspannungsanlagen sowie Bahnanlagen) vor unzulässigen Beeinflussungen geschützt werden.

Von der Aufsicht des ESTI ausgenommen sind die Schwachstromanlagen von Eisenbahnen, Standseilbahnen oder Trolleybus-Anlagen und -Fahrzeugen, welche dem Bundesamt für Verkehr (BAV) unterstellt sind.

Zum Aufgabenbereich der ESTI-Inspektoren gehört die Überprüfung der Ausführung von genehmigten Anlagen auf Vorschrifts- und Genehmigungs-Konformität. Sie kontrollieren, ob bestehende Anlagen den Sicherheitsanforderungen entsprechen und ob die Übersichtspläne und Anlagendokumente nachgeführt und vorhanden sind.

Links

Schwachstromverordnung; SR 734.1

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Letztes Update: 01.06.2021