Bewilligungen NIV

Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt sowie kontrolliert, braucht eine entsprechende Bewilligung des Inspektorates.

Das ESTI prüft und erteilt Installationsbewilligungen, Kontrollbewilligungen und eingeschränkte Installationsbewilligungen.

Gültigkeit einer Bewilligung

Bewilligungen für Betriebe sowie eingeschränkte Installationsbewilligungen sind immer solange gültig, wie das Arbeitsverhältnis zwischen Inhaber und Träger besteht. Änderungen, die die Bewilligung betreffen, sind dem Inspektorat innerhalb von 14 Tagen zu melden.

info(at)esti.admin.ch

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Letztes Update: 16.08.2023