Spezialinstallationen

Spezialinstallationen sind Elektroinstallationen mit besonderem Gefährdungspotential.

Das Inspektorat führt die Aufsicht für die Spezialinstallationen aus und fordert die Eigentümer auf, die Sicherheitsnachweise sechs Monate vor der Fälligkeit der Kontrollperiode einzureichen.

Die technischen Kontrollen von Spezialinstallationen müssen gemäss Art. 32 Abs. 2 Bst a. NIV von akkreditierten Inspektionsstellen wahrgenommen werden.

Das Inspektorat überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise und prüft diese stichprobenweise auf ihre Richtigkeit.

Eine Anmeldung einer Spezialinstallation wird mit dem Zusenden eines Sicherheitsnachweises vor der Inbetriebnahme ausgelöst.

Energieerzeugungsanlagen

Eine Energieerzeugungsanlage ohne Verbindung zum Niederspannungsverteilnetz ist der Aufsicht des Inspektorates unterstellt.

Auch hier fordert das ESTI die Eigentümer der Elektro-Installation sechs Monate vor Fälligkeit der Kontrollperiode auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen.

Das Inspektorat überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise und prüft diese stichprobenweise auf ihre Richtigkeit.

Eine Anmeldung einer Energieerzeugungsanlage ohne Verbindung zum Niederspannungsverteilnetz wird mit dem Zusenden eines Sicherheitsnachweises vor der Inbetriebnahme ausgelöst. (Art. 35, Abs. 2, NIV)

Links

Suche akkreditierte Stellen SAS

Upload von Sicherheitsnachweisen

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 01.06.2021