Technische Kommission Inspektionen TKI

Die TKI ist eine Kommission des ESTI mit internen und externen Fachspezialisten, welche bei Bedarf technische Fragen diskutieren.

Zuständigkeiten

In verschiedenen Verordnungen des Bundes ist das ESTI als Entscheidungsstelle bei Problemen der Umsetzung vorgesehen:

  • Können einzelne Bestimmungen der Starkstrom- oder der Schwachstromverordnung nur unter ausserordentlichen Schwierigkeiten befolgt werden oder erweisen sie sich für die technische Entwicklung als hinderlich, so kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) oder in weniger bedeutenden Fällen das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) auf begründetes Gesuch hin Abweichungen bewilligen (Art. 1 Starkstromverordnung).
  • Das Inspektorat entscheidet in Streitfällen, ob eine elektrische Installation den Vorschriften der Niederspannungsverordnung (NIV) entspricht.

Das TKI ist das Gremium des ESTI, welches bei technischen Fragen entscheidet. 


Zusammensetzung der Mitglieder

 

TKI-Entscheidungsprotokolle

TKI-Nr.                Bezeichnung
180303           Kompakte Trafostationen
220601           Starkstromanlagen-Schutz gegen direktes und indirektes
                               Berühren durch Zutrittsbeschränkungen und Schutz durch
                               Hindernisse (Einfriedung)

 

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 25.04.2024