Medienmitteilungen

Wirksame Aufsicht und Kontrolle im Bereich der Niederspannungsinstallationen

Fehraltorf, 12.08.2014 - Im Jahr 2013 untersuchte das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI 262 Fälle wegen möglicher Verstösse gegen die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV), woraus 183 Strafanzeigen an das Bundesamt für Energie BFE resultierten.

Das ESTI setzt sich für eine sichere Anwendung der Elektrizität ein. Zu seinen Aufgaben gehört die Aufsicht und Kontrolle im Bereich der elektrischen Niederspannungsinstallationen.

Wer solche Installationen erstellt, ändert, in Stand stellt und kontrolliert, braucht eine Installations- bzw. eine Kontrollbewilligung des ESTI. Die Bewilligungspflicht ist sicherheitspolizeilich motiviert (Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren der Elektrizität). Wer ohne Bewilligung installiert oder kontrolliert, und wer die mit einer Bewilligung verbundenen Pflichten verletzt, macht sich strafbar. Eine Pflichtverletzung begeht insbesondere, wer vorgeschriebene Kontrollen nicht oder in schwerwiegender Weise nicht korrekt ausführt oder elektrische Installationen mit gefährlichen Mängeln dem Eigentümer übergibt; ferner, wer seine Installations- oder Kontrollbewilligung Dritten zur Verfügung stellt.

Das ESTI behandelte 262 Fälle wegen möglicher Verstösse gegen die NIV. Daraus ergaben sich 183 Strafanzeigen an das BFE; 102 wegen Installierens ohne Bewilligung, fünf wegen Kontrollierens ohne Bewilligung und 75 wegen Pflichtverletzung eines Bewilligungsinhabers. 36 Prozent aller Strafanzeigen wegen Installierens ohne Bewilligung betrafen Personen oder Betriebe mit Wohnsitz bzw. Sitz in einem EU-Staat.

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Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
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Deutsch und Italienisch: Iris Zanetti, 044 956 13 72
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Letztes Update: 15.06.2021