Anerkennung von ausländischen elektrotechnischen Berufsqualifikationen
Verfahren für Angehörige von EU/EFTA-Staaten und Drittstaaten
Wer seine Ausbildung im Ausland absolviert hat und in der Schweiz dauerhaft einen reglementierten elektrotechnischen Beruf ausüben möchte, muss beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI die Anerkennung seiner ausländischen Berufsqualifikationen mit der gleichwertigen Ausbildung in der Schweiz verlangen, welche zur Ausübung des angestrebten Berufes in der Schweiz ermächtigt.
Eingeschränkte Bewilligungen für Personen mit ausländischer Ausbildung
Verfahren und anwendbare Bestimmungen
Wer seine elektrotechnische Ausbildung im Ausland absolviert hat und Träger einer eingeschränkten Installationsbewilligung werden möchte, muss seine Ausbildung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI anerkennen lassen. Das Verfahren der Anerkennung erfolgt nach Massgabe von übernationalem Recht. Die Bestimmungen zu den Prüfungen nach der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV; SR 734.272.3) kommen nicht zur Anwendung.
Elektroinstallationen durch Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA
Meldeverfahren
Dienstleistungserbringer müssen sich beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI vor der Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz anmelden.
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI ist anschliessend für die Nachprüfung der Berufsqualifikationen zuständig. Die Anmeldung erfolgt über das SBFI.
Download von Dokumenten
Gesuch um Anerkennung der Gleichwertigkeit
Gesuche für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungen
Punktuelle administrative Erleichterungen für gewisse deutsche Ausbildungen
Anerkennung von ausländischen elektrotechnischen Berufsqualifikationen
Elektroinstallationen durch Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA
Eingeschränkte Bewilligungen für ausl. Ausbildung
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