Bewilligungen NIV
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt sowie kontrolliert, braucht eine entsprechende Bewilligung des Inspektorates.
Das ESTI prüft und erteilt Installationsbewilligungen, Kontrollbewilligungen und eingeschränkte Installationsbewilligungen.
- Allgemeine Installationsbewilligung
- Kontrollbewilligung
- Bewilligung für innerbetriebliche Installationsarbeiten (Art. 13 NIV)
- Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (Art. 14 NIV)
- Bewilligung für den Anschluss von elektrischen Erzeugnissen (Art. 15 NIV)
- Prüfungen NIV
Gültigkeit einer Bewilligung
Bewilligungen für Betriebe sowie eingeschränkte Installationsbewilligungen sind immer solange gültig, wie das Arbeitsverhältnis zwischen Inhaber und Träger besteht. Änderungen, die die Bewilligung betreffen, sind dem Inspektorat innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Download von Dokumenten
Änderung von Installations- und Kontrollbewilligungen
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Links
WEB Portal für Gesuche von Installationsbewilligungen NIV
Verzeichnis eingeschränkte Installationsbewilligungen