Meldung gefährlicher Konsumentenprodukte

Die Wirtschaftsakteurinnen beobachten, ob die von ihnen in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Niederspannungserzeugnisse und Ex-Produkte den Vorschriften dieser Verordnungen entsprechen, soweit das angesichts der von diesen Erzeugnissen ausgehenden Risiken für die Gesundheit und Sicherheit notwendig erscheint.

Stellen sie fest, dass ein Erzeugnis den Vorschriften nicht entspricht, so treffen sie die notwendigen Massnahmen und informieren, soweit aufgrund der Risiken notwendig, unverzüglich das ESTI über die festgestellten Mängel und die getroffenen Massnahmen.

Download von Dokumenten

Meldeformular für gefährliche Konsumentenprodukte (Art. 8 Abs. 5 PrSG) für elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26), für Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB; SR 734.6)

Links

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen (BFK)
Produktrückrufe und Sicherheitsinformationen
Behördenfinder
RecallSwiss Warnservice

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Letztes Update: 01.06.2021