Elektrische Erzeugnisse

Das ESTI ist gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. f der Verordnung über das Eidgenössische Starkstrominspektorat (SR 734.24) die Aufsichts- und Kontrollbehörde im Bereich der Niederspannungserzeugnisse. Es beaufsichtigt und kontrolliert die Bereitstellung auf dem Markt von elektrischen Niederspannungserzeugnissen und von Ex-Produkten. Das ESTI ist akkreditierte Zertifizierungsstelle (SCESp 0033) und erteilt die Bewilligung für das Sicherheitszeichen S+ gestützt auf Art. 15 ff. der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26).

Elektrische Niederspannungserzeugnisse müssen in der Schweiz den Anforderungen der NEV entsprechen, damit die Bereitstellung auf dem Markt zulässig ist. Dasselbe gilt gemäss Art. 1 Abs. 1 der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB; SR 734.6) für Ex-Produkte, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind.

Die Marktüberwachung mit den beteiligten Wirtschaftsakteuren erfolgt in allen Regionen der Schweiz. In Verkehr gebrachte elektrische Erzeugnisse werden dabei stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft. Auch die beteiligten Wirtschaftsakteure haben dabei ihrerseits Pflichten zur Marktbeobachtung. Für elektrische Erzeugnisse kann das freiwillige Sicherheitszeichen S+ nach NEV erteilt werden. Es sollen in der Schweiz nur sichere elektrische Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden.

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Letztes Update: 01.06.2021