Pflichten der Wirtschaftsakteure
Das ESTI als für die Marktüberwachung zuständige Stelle ist befugt, von jedem Wirtschaftsakteur die Konformitätserklärung, die technischen Unterlagen und insbesondere alle weiteren Unterlagen und Angaben zu verlangen, welche es im Rahmen seiner Tätigkeit als Kontrollstelle benötigt.
Die Wirtschaftsakteure ihrerseits beachten insbesondere ihre Pflichten betreffend:
- Rolle als Hersteller, bevollmächtigte Person, Importeur, Händler und Fulfilment-Dienstleister;
- Inverkehrbringen und Bereitstellung von Erzeugnissen respektive Produkten auf dem Markt;
- Identifizierbarkeit von Erzeugnissen respektive Produkten auf dem Markt;
- beizulegende Informationen;
- Konformitätserklärung;
- Technische Unterlagen;
- Aufbewahrungsfristen;
- Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen;
- Marktbeobachtung durch die Wirtschaftsakteure.
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