Funktion und Aufgaben

Das ESTI ist gemäss der Verordnung über das Eidgenössische Starkstrominspektorat (SR 734.24) mit der technischen Aufsicht und Kontrolle für elektrische Anlagen in der ganzen Schweiz betraut. Weiter ist das ESTI als eigenständiger und unabhängiger Bereich von Electrosuisse geführt. Das ESTI führt eine eigene Rechnung und untersteht der Aufsicht des Departements UVEK.

Die Aufgaben des ESTI sind:

  • Aufsicht und Kontrolle über Bau, Betrieb und Instandhaltung von elektrischen Anlagen
  • Genehmigung von Schwach- und Starkstromanlagen
  • Stichprobenweise Prüfung der Einhaltung der Bedingungen zur Inverkehrbringung von Niederspannungserzeugnissen nach NEV
  • Erteilung von allgemeinen und eingeschränkten Installationsbewilligungen nach NIV
  • Erteilung von Kontrollbewilligungen
  • Führung eines öffentlichen Verzeichnisses der Installations- und Kontrollbewilligungen
  • Durchführung der Prüfungen, die zur Erlangung der eingeschränkten Installationsbewilligungen nach NIV erforderlich sind
  • Aufforderung zur Einreichung des Sicherheitsnachweises
  • Untersuchung und statistische Erfassung von Unfällen und Schadenfällen im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen elektrotechnischen Berufsqualifikationen
  • Durchführung von Voruntersuchungen und ersten Sachverhaltsermittlungen bei möglichen Verstössen gegen das EleG
  • Durchsetzung der periodischen Kontrollen von elektrischen Niederspannungsinstallationen
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung über elektrische Anlagen

Aufsichts- und Kontrollaufgaben des ESTI

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Letztes Update: 21.06.2021