Inspektionen
Die Kontrollaufgaben werden gemäss Elektrizitätsgesetz (EleG) und den entsprechenden Ausführungsverordnungen, wie Starkstromverordnung, Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), Leitungsverordnung (LeV), Schwachstromverordnung etc., ausgeführt.
- Aufsicht und Unterstützung der Kontrollorgane (Art. 26 NIV), Netzbetreiberinnen und Inhaber von Ersatzbewilligungen (Art. 34 Abs. 1 NIV)
- Überwachung der Inhaber eingeschränkter Installationsbewilligungen (Art. 13, 14, 15 NIV)
- Abnahme und periodische Kontrollen von Hochspannungsanlagen wie Leitungen und Transformatorenstationen, sowie Kraftwerken, Unterwerken und Energieerzeugungsanlagen von öffentlichen und privaten Stromversorgungen nach den Unterlagen der Plangenehmigungen
- Kontrolle und Überwachung von Spezialinstallationen gemäss Art. 34 Abs. 2 NIV
- Entscheidet bei Streitfällen, ob die elektrischen Installationen den Vorschriften entsprechen.
- Untersucht Unfälle mit Personen oder Sachen, veranlasst Massnahmen und erstellt eine Jahresstatistik
- Wir sind eine akkreditierte Inspektionsstelle (Typ A) für Kontrollen gemäss NIV und für Inspektionen von elektrischen Hoch- und Niederspannungs-anlagen in Bezug auf Sicherheit und Umweltverträglichkeit (Akkreditierungsnummer SIS 0010) gemäss ISO/IEC 17020