Bewilligungen
Aufsicht über Bewilligungen
In regelmässigen Abständen inspiziert das ESTI die Bewilligungsinhaber und beaufsichtigt Inhaber einer Ersatzbewilligung während der Dauer ihrer Gültigkeit in besonderem Masse. Dies geschieht mittels Inspektionen bei den Bewilligungsinhabern in den Betrieben oder auf ihren Baustellen.
Es wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung nach wie vor erfüllt sind. Dazu gehören neben der Organisation des Betriebes auch das fachliche Wissen, die technischen Hilfsmittel wie Schutzausrüstungen und Messgeräte und die Überprüfung, ob die Weiterbildung des Trägers dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Je nach Ergebnis der Inspektion werden dem Inhaber der Bewilligung Massnahmen, welche für die Aufrechterhaltung der Bewilligung notwendig sind, auferlegt. Sollten die Massnahmen nach mehrmaliger Mahnung nicht umgesetzt werden oder wird in schwerwiegender Weise gegen die NIV verstossen, hat das ESTI die Pflicht, die besagte Bewilligung zu widerrufen.
Die Inhaber der eingeschränkten Installationsbewilligungen werden vor Ort anhand der eingereichten Unterlagen stichprobenweise überprüft.
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Pflichten einer fachkundigen Person
Pflichten des Inhabers einer Betriebselektriker-Bewilligung
Eingeschränkte Installationsbewilligung
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