Niederspannungsinstallationen

Aufsicht über Niederspannungsinstallationen

Die Niederspannungs-Installationsverordnung NIV regelt die Arbeiten und Kontrollen an und von Niederspannungs- beziehungsweise Hausinstallationen.

Die Inspektoren des ESTI beaufsichtigen die Kontrollorgane hinsichtlich vorschriftsgemässer Ausführung ihrer Tätigkeiten.

Aufsicht über Spezialinstallationen und Inhaber einer eingeschränkten Installationsbewilligung

Soweit die Durchführung technischer Kontrollen (Art. 32 Abs. 2 NIV) elektrische Installationen wie Spezialinstallationen und elektrische Installationen von Inhabern einer eingeschränkten Installationsbewilligung betrifft, muss die Kontrolle durch akkreditierte Inspektionsstellen vorgenommen werden. Das Inspektorat überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise und prüft diese stichprobenweise auf ihre Richtigkeit.

Das Inspektorat entscheidet in Streitfällen, ob eine elektrische Installation den Vorschriften der NIV entspricht

Download von Dokumenten

Aufsichts- und Kontrollaufgaben

Eingeschränkte Installationsbewilligung

Links

Niederspannungs-Installationsverordnung NIV SR 734.27

Spezialinstallationen

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Letztes Update: 01.06.2021