Starkstromanlagen
Aufsicht über Starkstromanlagen
Unter Starkstromanlagen fallen elektrische Anlagen, bei welchen Ströme benutzt werden oder auftreten, die für Personen oder Sachen unter Umständen gefährlich sind.
Für Niederspannungs-Installationen bleiben die besonderen Bestimmungen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) vorbehalten.
Mit der Aufsicht des Inspektorates wird bezweckt, dass an elektrischen Starkstromanlagen im normalen Betrieb sowie im Fehlerfall keine Gefährdungen von Personen und Sachen entstehen können.
Das ESTI kontrolliert periodisch, ob die Anlagen instand gehalten sowie Mängel behoben werden und ob geeignete Betriebsmittel und Sicherheitskonzepte vorhanden und eingesetzt sind, damit sicher an elektrischen Anlagen gearbeitet werden kann.
Beim Auftreten von gefährlichen Zuständen oder technischen Gegebenheiten im Umfeld von elektrischen Anlagen kann das ESTI die sofortige Einstellung der Arbeiten oder die Stilllegung von elektrischen Anlagen anordnen.
Die Inspektoren des ESTI sind schweizweit tätig.
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