Informationen des BFE zur Berechnung des Mehrkostenfaktors
Per 1. Juni 2020 treten die Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes und der Leitungsverordnung zum Mehrkostenfaktor in Kraft. Das ESTI hat zur Umsetzung dieser Bestimmungen eine gemeinsame Mitteilung mit dem BFE publiziert. Weiterführende Informationen:
Anwendung von Artikel 15c EleG im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens
Vereinbarung ESTI ElCom BFE über die Anhörung in den Verfahren für elektrische Anlagen