Bewilligung für den Anschluss von elektrischen Erzeugnissen Art. 15 NIV
Typische Bewilligung für das Facility-Management, Haushaltapparatemonteure, HLKK Servicetechniker.
Es werden elektrische Erzeugnisse an bestehende Leitungen angeschlossen sowie elektrische Bauteile ersetzt.
Die Bewilligung ist für die in der Bewilligung vordefinierten Tätigkeiten innerhalb der ganzen Schweiz gültig.
Die Bewilligungsvoraussetzungen ergeben sich aus Art. 15 NIV.
Download von Dokumenten
Eingeschränkte Installationsbewilligungen
Elektrische Installation oder Erzeugnis?
Links
WEB Portal für Gesuche von eingeschränkten Installationsbewilligungen Art.13, 14, 15 NIV