Bewilligung für den Anschluss von elektrischen Erzeugnissen Art. 15 NIV

Typische Bewilligung für das Facility-Management, Haushaltapparatemonteure, HLKK Servicetechniker. 

Es werden elektrische Erzeugnisse an bestehende Leitungen angeschlossen sowie elektrische Bauteile ersetzt.

Die Bewilligung ist für die in der Bewilligung vordefinierten Tätigkeiten innerhalb der ganzen Schweiz gültig.

Die Bewilligungsvoraussetzungen ergeben sich aus Art. 15 NIV.

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Anschlussbewilligung

Eingeschränkte Installationsbewilligungen

Elektrische Installation oder Erzeugnis?

Mustervorlage für Verzeichnis der ausgeführten Arbeiten / Protokoll der Erstprüfung für Bewilligungsträger Art. 13, 14, 15 NIV

Links

WEB Portal für Gesuche von eingeschränkten Installationsbewilligungen Art.13, 14, 15 NIV

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Letztes Update: 06.04.2023