Marktüberwachung

Wir tragen dazu bei, dass sich nur sichere elektrische Erzeugnisse auf dem Markt befinden.

Unsere Dienstleistungen

Die Marktüberwachung wird nach einem Leistungsauftrag des Bundes vollzogen und umfasst zur Hauptsache folgende Aktivitäten:

  • Besuch von Ausstellungen und Messen sowie von Herstellern, Grossverteilern, Fachgeschäften und Importeuren
  • Kontrolle der Werbung für elektrische Erzeugnisse in Prospekten, Fachzeitschriften, Tageszeitungen und elektronische Medien
  • Nachkontrollen bei beanstandeten Erzeugnissen
  • Erteilen von Auskünften an Hersteller, Händler und Konsumenten über die technischen Anforderungen und die gesetzlichen Vorschriften für das Inverkehrbringen von elektrischen Erzeugnissen sowie über Aufgaben und Arbeitsweise der Kontrollstelle.

Bedingt durch die Liberalisierung des Marktes, wird die Marktüberwachung immer wichtiger. Wir sorgen dafür, dass elektrische Erzeugnisse gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) konform auf dem Markt sind. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der elektrischen Erzeugnisse und somit zur Unfallverhütung oder Schadensverminderung.

Download von Dokumenten

Meldeformular für gefährliche Konsumentenprodukte Art. 8 Abs. 5 PrSG

Bundesrat revidiert zwei Verordnungen im Elektrobereich
Anpassung der rechtlichen Grundlagen für Niederspannungserzeugnisse und Ex-Produkte

Pressemitteilungen zur Marktüberwachung elektrischer Erzeugnisse

Links

Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse

Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

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Letztes Update: 01.06.2021