Bewilligung für innerbetriebliche Installationsarbeiten Art. 13 NIV

Diese Bewilligung wird auch Betriebselektriker-Bewilligung genannt.

Mit der Erteilung einer Bewilligung an einen Betrieb dürfen Unterhaltsarbeiten vorgenommen und Störungen beseitigt werden sowie Änderungen der Installationen hinter einem Bezüger- oder Verbraucherüberstromunterbrecher und Installationsarbeiten auf Baustellen nach dem Hauptverteiler getätigt werden.

Die Bewilligung ist innerhalb der selbstbenutzten Räume des Bewilligungsinhabers gültig.

Eine Bewilligung für Arbeiten an betriebseigenen Installationen wird einem Betrieb gemäss den Voraussetzungen von Art. 13 Abs. 1 und 2 NIV erteilt.

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Pflichten des Inhabers einer Betriebselektriker-Bewilligung

Eingeschränkte Installationsbewilligungen

Eingeschränkte Bewilligungen für ausl. Ausbildung

Elektrische Installation oder Erzeugnis?

Mustervorlage für Verzeichnis der ausgeführten Arbeiten / Protokoll der Erstprüfung für Bewilligungsträger Art. 13, 14, 15 NIV

Links

WEB Portal für Gesuche von eingeschränkten Installationsbewilligungen Art.13, 14, 15 NIV

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Letztes Update: 06.04.2023