Bewilligung für innerbetriebliche Installationsarbeiten Art. 13 NIV
Diese Bewilligung wird auch Betriebselektriker-Bewilligung genannt.
Mit der Erteilung einer Bewilligung an einen Betrieb dürfen Unterhaltsarbeiten vorgenommen und Störungen beseitigt werden sowie Änderungen der Installationen hinter einem Bezüger- oder Verbraucherüberstromunterbrecher und Installationsarbeiten auf Baustellen nach dem Hauptverteiler getätigt werden.
Die Bewilligung ist innerhalb der selbstbenutzten Räume des Bewilligungsinhabers gültig.
Eine Bewilligung für Arbeiten an betriebseigenen Installationen wird einem Betrieb gemäss den Voraussetzungen von Art. 13 Abs. 1 und 2 NIV erteilt.
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Pflichten des Inhabers einer Betriebselektriker-Bewilligung
Eingeschränkte Installationsbewilligungen
Eingeschränkte Bewilligungen für ausl. Ausbildung
Elektrische Installation oder Erzeugnis?
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