Nichtionisierende Strahlung
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (SR 814.710) soll Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung schützen.
Das ESTI ist verantwortlich für den Vollzug der Regelungen.
Bei der Einreichung von Plangenehmigungsgesuchen werden die Anlagen auf Einhaltung der NISV geprüft. Folgende Formulare müssen dem Gesuch beigefügt werden:
Für Leitungen
Hochspannungsleitungen: Vollzugshilfen zur NISV
Für Stationen
Links
Bundesamt für Umwelt BAFU Thema Elektrosmog und Licht