ESTI Weisungen

Das ESTI überarbeitet von Zeit zu Zeit seine Weisungen, um sie den aktuellsten Gegebenheiten anzupassen. Zudem können auch neue Weisungen erlassen werden bzw. nicht mehr notwendige Weisungen zurückgezogen werden. Für den Übergang von der alten Weisung zur neuen Weisung gilt dabei, dass in erster Linie eine allfällige Übergangsregelung (in oder ausserhalb der Weisung) festlegt, wie und wann die alte Weisung von der neuen Weisung abgelöst wird. Besteht keine Übergangsregelung, gilt Folgendes:

  • Die alte Weisung gilt nach wie vor für Sachverhalte bzw. Gegebenheiten, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Weisung schon bestanden. Beispiel: Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), welche beim Inkrafttreten der neuen Weisung Nr. 407 per 1. September 2019 im Betrieb vorhanden waren und der alten Weisung genügten, dürfen bis zur geplanten Neuanschaffung weiter genutzt werden.
  • Die neue Weisung gilt entsprechend für Sachverhalte und Gegebenheiten, welche sich ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einstellen.

Etwas anders verhält es sich, wenn eine Weisung zurückgezogen wird bzw. neu publiziert wird:

  • Eine zurückgezogene Weisung entfaltet ab ihrem Rückzug grundsätzlich keine Wirkung mehr und ist auch auf vergangene Sachverhalte nicht mehr anwendbar.
  • Eine neu in Kraft tretende Weisung (neu publiziert) gilt für Sachverhalte, welche sich ab ihrem Inkrafttreten ergeben (keine Rückwirkung).

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Letztes Update: 22.07.2021