Elektrische Erzeugnisse, Zertifizierung Sicherheitszeichen
1. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem CE-Zeichen und der Zertifizierung mit dem Schweizer Sicherheitszeichen S+. Welchen Mehrwert habe ich als Hersteller und Händler?
Ein Erzeugnis mit freiwilliger Zertifizierung mit dem Schweizer Sicherheitszeichen S+ erfüllt per Definition höhere Ansprüche an die Sicherheit als eine Selbstdeklaration mit der CE-Kennzeichnung, da die elektrische Sicherheit mit aktuellen Prüfberichten akkreditierter Prüflabore und mit der anschliessenden Überprüfung und Zertifizierung S+ durch die Zertifizierungsstelle das ESTI nachgewiesen ist. Dies bringt dem Hersteller und dem Handel eine effiziente, unabhängige und kostengünstige Absicherung seiner Erzeugnisse im Markt. Das ESTI beurteilt dabei auch immer die mittelfristige Normenentwicklung und trägt so zu einer dauernden Konformität der Erzeugnisse im Markt bei.
2. Wie müssen wir vorgehen, wenn wir gewisse Elektrogeräte (unsere Kriterien: hohe Leistung / wasserführend / Wärmeentwicklung) mit dem Schweizer Sicherheitszeichen S+ des ESTI zertifizieren wollen?
Lassen Sie für ihre Produkte in einem akkreditierten Prüflabor Prüfberichte nach den anwendbaren Produktenormen erstellen. Anschliessend lassen Sie diese im ESTI auf ihre Aktualität, Vollständigkeit und allfällige nationale Abweichungen hin prüfen. Weiter wird das ESTI die technischen Unterlagen (Typenschild, Kennzeichnungen, Betriebsanleitungen etc.) auf deren Konformität hin überprüfen. Anschliessend kann das ESTI die betreffenden Produkte zertifizieren und die Bewilligungen für das Schweizer Sicherheitszeichen S+ erteilen.
Eine erste Anfrage über das sinnvolle Vorgehen oder Unterlagen können dem ESTI jederzeit per E-Mail an mub.bs.info(at)esti.ch eingereicht werden. Anschliessend nimmt das ESTI umgehend Kontakt mit Ihnen auf, berät Sie und startet nach Erhalt der entsprechenden Dokumente den Zertifizierungsprozess.
3. Wir möchten gerne die Bewilligung S+ für unsere Elektrogeräte beantragen. Der Hersteller hat uns eine Konformitätserklärung zugestellt. Reicht das als Basis für die Zertifizierung?
Nein, als Nachweis für die elektrische Sicherheit wird ein Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle oder eine Konformitätsbescheinigung einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle verlangt.
4. Wir haben soeben die beantragte Bewilligung S+ des ESTI erhalten. Mit welchen jährlich wiederholenden Kosten müssen wir rechnen?
Im Gegensatz zu Zertifikaten anderer Zertifizierungsstellen erhebt das ESTI keine Jahresgebühren. Es entstehen für Sie als Kunde also während der gesamten Laufzeit der Bewilligung S+ keine weiteren Kosten.
5. Wieso ist eine der Bewilligungen S+, die ich soeben erhalten habe, nicht volle 3 Jahre gültig?
Sowohl schweizerische wie europäische Normen werden laufend aktualisiert und haben ein Ablaufdatum (DOW). Das ESTI prüft vor dem Ausstellen einer Bewilligung S+ jeweils die Aktualität und Gültigkeit aller angewendeten Normen und muss deshalb gegebenenfalls auch die Gültigkeit einer Bewilligung S+ einschränken.
6. Als Schweizer Importeur von elektrischen Niederspannungserzeugnissen möchten wir gerne S+ Bewilligungen für gewisse Erzeugnisse. Wer muss diese beantragen? Der Hersteller, der Importeur oder der Händler?
Alle Wirtschaftsakteure können grundsätzlich beim ESTI eine Bewilligung S+ beantragen.
7. Ich möchte ein neuartiges elektrisches Niederspannungserzeugnis auf den Schweizer Markt bringen. Mein Hersteller hat mir Unterlagen und Test Reports zugesandt. Kann das ESTI diese beurteilen? Ich möchte sicher sein mit diesem Erzeugnis.
Beantragen Sie beim ESTI eine Bewilligung S+. Das ESTI überprüft anschliessend Ihre Unterlagen. Sind die entsprechenden Anforderungen der Schweizer Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26) sowie der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV; SR 734.5) erfüllt, so kann das ESTI das Erzeugnis zertifizieren und Ihnen eine Bewilligung Sicherheitszeichen S+ ausstellen.