Elektrische Installationen und Anlagen

Bei nicht vorlagepflichtigen PV-Anlagen mit Verbindung zu einem Niederspannungsverteilnetz muss der Eigentümer unabhängig von der Kontrollperiode der elektrischen Installationen, mit welchen die Anlage verbunden ist, innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan veranlassen.
Innerhalb dieser Frist muss der Eigentümer den Sicherheitsnachweis der Netzbetreiberin einreichen (siehe Art. 35 Abs. 3 NIV).
Wurde der DC-Teil der Anlage von einem Inhaber einer eingeschränkten Installationsbewilligung nach Art. 14 NIV erstellt, muss die Abnahmekontrolle nach Art. 35 Abs. 3 NIV (Sicherheitsnachweis) für diesen Teil zwingend von einer akkreditierten Inspektionsstelle durchgeführt werden (siehe Art. 32 Abs. 2 Bst. b NIV in Verbindung mit Ziff. 1.3.5 Anhang NIV).

Es ist sinnvoll einen RCD nachzurüsten. Bei einer Steckdosenauswechslung, ohne Änderungen der dazugehörigen Installation (Rohr, Kabel, Drähte), muss kein RCD nachgerüstet werden.

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Letztes Update: 22.07.2021