Anerkennung von ausländischen elektrotechnischen Berufsqualifikationen

Verfahren für Angehörige von EU/EFTA-Staaten und Drittstaaten

Wer seine Ausbildung im Ausland absolviert hat und in der Schweiz dauerhaft einen reglementierten elektrotechnischen Beruf ausüben möchte, muss beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI die Anerkennung seiner ausländischen Berufsqualifikationen mit der gleichwertigen Ausbildung in der Schweiz verlangen, welche zur Ausübung des angestrebten Berufes in der Schweiz ermächtigt.

Eingeschränkte Bewilligungen für Personen mit ausländischer Ausbildung

Verfahren und anwendbare Bestimmungen

Wer seine elektrotechnische Ausbildung im Ausland absolviert hat und Träger einer eingeschränkten Installationsbewilligung werden möchte, muss seine Ausbildung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI anerkennen lassen. Das Verfahren der Anerkennung erfolgt nach Massgabe von übernationalem Recht. Die Bestimmungen zu den Prüfungen nach der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV; SR 734.272.3) kommen nicht zur Anwendung.

Elektroinstallationen durch Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA

Meldeverfahren

Dienstleistungserbringer müssen sich beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI vor der Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz anmelden.

Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI ist anschliessend für die Nachprüfung der Berufsqualifikationen zuständig. Die Anmeldung erfolgt über das SBFI.

Download von Dokumenten

Gesuch um Anerkennung der Gleichwertigkeit

Gesuche für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungen
Punktuelle administrative Erleichterungen für gewisse deutsche Ausbildungen

Anerkennung von ausländischen elektrotechnischen Berufsqualifikationen

Elektroinstallationen durch Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA 

Eingeschränkte Bewilligungen für ausl. Ausbildung

Links

Anerkennung ausländischer Diplome SBFI

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Letztes Update: 28.11.2023